Dienstag, 23. Mai 2006

Zwischenbericht
  • Ich bin Nichtraucher
  • Fräulein Rosi raucht
  • Ich mache das Fenster auf
  • Fräulein Rosi schreit: "Mir ist kalte, Fenster zu!"
  • Ich gehorche
  • Fräulein Rosi dreht die Heizung auf
  • Ich fange langsam an zu schwitzen
  • Fräulein Rosi's arbeitet
  • Ich lese den Kommentar von Mark 793 und erfahre, das Herr Don Alfons ein Vollblutblogger ist
  • Ich gehe jetzt raus frische Luft schnappen
  • ich werde über das Erlebte nachdenken

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Ich denke, wir können die ganze Rosi-Geschichte mal abkürzen. Machen Sie ein Foto, und ich kann mir überlegen, ob und wie das weitergeht, und, das ist besonders wichtig, ob es mich interessiert. Und damit zurück an die Zentrale. (ist doch wahr, ewig dieses Herumgedruckse :-)

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Goetzeclan, ich bin diensttreuer Beamter und werde meinen Dienstherren sicherlich nicht unnütze Arbeit bereiten indem ich ein persönlichkeitsreichtsverletzenden Fotos ins Internet stelle.

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Sie meinen sicherlich das hier:

Das Recht am eigenen Bild, insbesondere die §§ 22-24, versetzt den Abgebildeten in bestimmten Grenzen in die Lage, über die Verbreitung seines Bildnisses zu entscheiden, es stärkt somit sein Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die Unzulässigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht.

Das ist natürlich sehr richtig. Aber dieser Teil eröffnet Möglichkeiten:

Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.


Oder um es mit Herrn Grisham zu sagen: "Wir beugen das Recht, wir brechen es aber nicht."

Letztendlich ist es aber auch egal. Die Luft ist raus.

Quelle: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

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